Erwartungen an eine virtuelle HV aus Sicht des Emittenten
Folgende Faktoren kann man, aus Sicht des Emittenten, als ausschlaggebend für die erfolgreiche virtuelle HV ansehen: • Technisch reibungsloser Ablauf • Verabschiedung der benötigten Beschlüsse • Beantwortung der Aktionärsfragen • Keine Rechtsrisiken Unter diesen Gesichtspunkten darf man die HVen der letzten Woche als gelungene Premiere bezeichnen. Die Reden waren sehr gut auf das neue Online-Format abgestimmt, die Gesellschaften konnten Aktionärsfragen beantworten und die Aktionärsschelte blieb bisher aus. Die DSW wies darauf hin, dass eine Beschneidung der Aktionärsrechte in dieser Form nicht die Zukunft sein kann. Doch die bisher geäußerte Kritik der Aktionäre richtete sich nicht gegen die virtuelle HV, sondern gegen eine leichtfertige Opferung des bewährten Corporate Governance-Systems in der Krise.
Anzahl der Fragen und teilnehmenden Aktionäre in etwa auf Vorjahresniveau
Die geringe Anzahl von bereits stattgefundenen HVen lässt zwar noch keine verlässliche Prognose für diese Saison zu, gibt aber eine erste Orientierung. Mit einem Spitzenwert von 250 Fragen auf der BAYER HV liegt diese in etwa auf dem Vorjahresniveau mit 279 Aktionärsfragen. In den vergangenen drei Jahren waren es im Schnitt 239 Fragen. Auch konnten wir nach ersten Informationen keinen signifikanten Anstieg der online-teilnehmenden Aktionäre im Vergleich zu den Vorjahren feststellen. Bei Munich RE waren bei der letztjährigen Abstimmung 46 % des stimmberechtigten Grundkapitals vertreten und bei der diesjährigen virtuellen HV waren es 44,6 % bei rund 3.500 Teilnehmern. Daher konnten wir bisher keinen wesentlichen Unterschied zwischen virtueller und Präsenz-HV hinsichtlich Fragen und Aktionärspräsenz feststellen. Einen ersten Erfahrungsbericht zur virtuellen HV von BAYER finden Sie unten.
Mehr Zeit für die Durchführung der Präsenz-HV
Am 29. April hat die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der auch den SEs eine Fristverlängerung von sechs Monaten gewähren soll. (Die noch ausstehenden Beschlüsse der EU-Gremien dürften für viele Gesellschaften etwas zu spät kommen, da die virtuellen HVen bereits geplant sind.) Es ist schwer, eine Prognose zu wagen, wann HVen wieder als Präsenzveranstaltungen zugelassen/planbar werden. Die Situation entspannt sich etwas, sodass die Hoffnung vor allem für kleine Gesellschaften, eine Präsenz-HV durchführen zu können, durchaus berechtigt ist. Sollte es längerfristig immer noch nicht umsetzbar sein, bestünde noch die Möglichkeit auf eine virtuelle Versammlung umzuschwenken.
Gern unterstützen wir Sie als Emittent bei der Planung und Durchführung der für Ihre Gesellschaft am besten umsetzbaren HV und unterstützen mit unserer Praxiserfahrung aus mittlerweile sieben virtuellen HVen aller Größenordnungen.
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